Garantie & Haftung

1. Garantiebedingungen

Der Hersteller GIBA Caravan-Technik GmbH gewährt auf ein erworbenes Produkt eine Garantie von 2 Jahren. Die Garantie ist personengebunden an den Käufer und nicht übertragbar. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.

 

Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des erworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler.

 

Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt der Hersteller im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

 

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:

     GIBA Caravan-Technik GmbH

     An den Pappeln 2

     31832 Springe-Völksen

 

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäßer Behandlung
  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
  • Unsachgemäßer Installation oder Verwendung von nicht originalem Installationszubehör (z.B. anderer Dachhalter, Stromanschluss, falsche Eingangsspannung verwendet, etc.)
  • Gewaltanwendung (z.B. Schläge o. SIM Karte verkehrt/gewaltsam eingeschoben)
  • Reparaturversuche in Eigenregie
  • Garantiesiegel beschädigt

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Rück-Versandkosten.

 

Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.

 

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

 

2      Haftungsbeschränkung

Die Haftung der GIBA Caravan-Technik GmbH für Schäden aufgrund von Mängeln am Produkt beschränkt sich in jedem Fall im Höchstmaß auf den ursprünglichen Kaufpreis des jeweiligen Produkts.

Die GIBA Caravan-Technik GmbH übernimmt unter keinen Umständen eine Haftung für Schäden aus Ereignissen höherer Gewalt, zufälligen und/oder nicht voraussehbaren Ereignissen, für Mangelfolgeschäden, das heißt für direkte oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder für anderweitige Verluste, die infolge eines Mangels am Produkt entstehen können.

 

Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Schäden, die durch Benutzung des Produkts bei Dritten entstehen können. Für diese Drittschäden ist der Käufer verantwortlich.

Vorstehende Haftungsbeschränkung bzw. der Haftungsausschluss gelten nicht, soweit die GIBA Caravan-Technik GmbH aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet.